Pflegekassenleistungen
Unsere Leistungen
Die Pflegeversicherung
Die Pflegekassen stellen Leistungen bei Pflegebedürftigkeit zur Verfügung. Pflegebedürftig ist, „wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedarf“.
Einstufung in die Pflegeversicherung
- Rufen Sie Ihre Krankenkasse an und lassen Sie sich einen Antrag zur Einstufung in die Pflegeversicherung zuschicken
- Den Antrag senden Sie an Ihre Pflegekasse bzw. reichen Sie ihn bei Ihrer Krankenkasse ein
- Ihre Krankenkasse leitet den Antrag an den Medizinischen Dienst (MDK) weiter
- Nach ca. drei bis sieben Wochen werden Sie vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) angeschrieben und es wird Ihnen ein Besuchstermin mitgeteilt
- Diesen Termin sollten Sie telefonisch bestätigen
- Zum vereinbarten Termin besucht Sie ein Mitarbeiter des MDK und erstellt ein Pflegegutachten
- Das Ergebnis des Gutachtens (Pflegeaufwand pro Tag) teilt der MDK Ihrer Krankenkasse mit
- Nach weiteren zwei bis vier Wochen erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse schriftlichen Bescheid über das Ergebnis des MDK-Gutachtens
Pflegegrade (neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff)
Dieser ersetzt die bisherigen zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Im Zentrum des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs steht der pflegebedürftige Mensch, seine Selbständigkeit und seine Fähigkeiten, unabhängig davon ob er wegen körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen auf die Unterstützung durch Andere angewiesen ist. Dadurch wird die Pflegeversicherung auf eine neue Grundlage gestellt.
Für die Pflegebedürftigkeit ist der Grad der Selbständigkeit eines Menschen ausschlaggebend und damit verbunden die Frage:
Was kann er oder sie noch alleine und wo benötigt er oder sie Unterstützung?
Diese bilden die Bandbreite von Pflegebedürftigkeit ab: Von geringer Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten (Pflegegrad 1) bis hin zu schwersten Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergehen (Pflegegrad 5).
Die sechs Lebensbereiche sind:
Mobilität (Modul 1), kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Modul 2), Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (Modul 3), Selbstversorgung (Modul 4), Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (Modul 5) und Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (Modul 6).
Dieser bestimmt die Leistungen der Pflegekassen.
Tipp: Pflegeversicherte haben im Falle der Pflegebedürftigkeit Anspruch auf häusliche oder stationäre Versorgung. Anspruchsvoraussetzungen wie die Häufigkeit und der zeitliche Aufwand für die anfallenden Hilfeleistungen richten sich nach der Einstufung in eine der 5 Pflegegrade.
Hierbei gilt, dass kurzfristige, geringfügige oder lediglich eine hauswirtschaftliche Versorgung nicht zu einer Eingruppierung und Anerkennung eines Pflegegrades führt.
Bei offenen Fragen zu dieser komplizierten Thematik können Sie sich telefonisch oder via E-Mail bei uns beraten lassen und ein individuelles Angebot bei uns einholen.
Die individuelle Pflege Ihres Familienmitgliedes kann so auf Ihre Bedürfnisse entwickelt und gemeinsam zugeschnitten werden.
Ihr Kontakt zu uns
- Kronstädter Str- 87-89, 50858 Köln
- 02234 988594
- 02234 988596
- Koeln@Pflegedienst-Weiden.de
Öffnungszeiten
Termin nur nach Absprache
Montag – Freitag
09:00 – 16:00
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