Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie wir eine direkte Abrechnung durchführen können.
Sie sind privat versichert – wir rechnen direkt mit Ihnen ab und Sie reichen unsere Rechnungen wie gewohnt bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein.
Ihr Hausarzt hat Ihnen Behandlungspflege gemäß SGB V verordnet und Ihre Krankenkasse lehnt eine Kostenübernahme ab – nehmen sie ab dem Zeitpunkt der Ablehnung weiterhin Pflegedienstleistungen in Anspruch, werden diese Leistungen privat in Rechnung gestellt.
Sie nehmen Pflegeversicherungsleistungen in Anspruch, die Ihr monatliches Sachleistungsbudget übersteigen – gemäß Ihrer Pflegestufe wird direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet – alle darüber hinaus in Anspruch genommenen Leistungen werden privat in Rechnung gestellt.
Sie wünschen zusätzliche Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der Pflegekassen oder Krankenkassen enthalten sind oder nicht genehmigt wurden. Diese Leistungen werden mit 9,50 € je angefangene 15 Minuten nach Dauer des Einsatzes abgerechnet.